Die Vorsorgevollmacht verhindert, dass Dir eine fremde Betreuung zur Bewältigung des Lebens zugeordnet wird, wenn Du nicht mehr entscheiden kannst.

Durch Krankheit oder Unfall kann man in Notsituationen geraten, in welchen keine eigenständigen Entscheidungen mehr getroffen werden können.

So bleibst Du selbstbestimmt, da Du Deinen Willen im Vorwege notiert hast und Menschen bevollmächtigt hast, welche Dich kennen.

Rechtliche Grundlagen findest Du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 164 ff.), (BGB§ 662 ff.).